Kostenübernahme

Sie haben Fragen zum Entlastungsbetrag oder zu bestimmten Leistungen? Sie erreichen uns Unter : 015567 / 529243

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Kostenübernahme / Entlastungsbetrag

Entlastungsleistungen nach § 45b SGB XI

Wer hat Anspruch auf den Entlastungsbetrag?

Jede Person, die in häuslicher Umgebung gepflegt wird und über einen anerkannten Pflegegrad (1 bis 5) verfügt, hat einen gesetzlichen Anspruch auf diese Leistung. Es spielt dabei keine Rolle, ob man alleine lebt oder durch Angehörige unterstützt wird.

Der Betrag kann für folgende Leistungen genutz werden;

Alltagshilfe, Betreuungskraft oder Haushaltshilfe 

( Reinigung, Einkäufe, Begleitung zu Terminen oder Spaziergänge)

Der Entlastungsbetrag ist ein fester monatlicher Betrag in Höhe von 131 €.

Der Entlastungsbetrag wird nicht bar ausgezahlt, sondern über anerkannte Anbieter abgerechnet.
Nicht genutzte Beträge können bis zum 30. Juni des Folgejahres aufgebraucht werden – danach verfällt das Guthaben von vorherigen Jahr.

Der Entlastungsbetrag wird nicht wie das Pflegegeld direkt auf das Konto überwiesen. Es handelt sich um ein Erstattungsbudget. Die Pflegekasse zahlt den Betrag entweder gegen Vorlage von Rechnungen an den Versicherten zurück oder rechnet direkt mit dem anerkannten Dienstleister ab.

 

 

Als anerkannter Anbieter rechnen wir auf Ihren Wunsch direkt mit allen Kranken- und Pflegekassen ab – ganz ohne Aufwand oder Umwege für Sie.

 

 

 

Der monatliche Entlastungsbetrag von 131 Euro ist gesetzlich festgelegt und kann nicht direkt erhöht werden.


Es gibt jedoch Möglichkeiten, zusätzliche finanzielle Mittel zu nutzen, um mehr Unterstützung im Alltag zu erhalten:

Umwandlung von Pflegesachleistungen (§ 45b SGB XI)

Wenn Sie Pflegegrad 2 bis 5 haben und Ihre Pflegesachleistungen (z. B. durch einen ambulanten Pflegedienst) nicht vollständig ausschöpfen, können Sie bis zu 40 % dieses Budgets für Entlastungs- oder Betreuungsangebote verwenden – etwa für eine Alltagshilfe.
 

Verhinderungspflege (§ 39 SGB XI)


Wenn eine pflegende Angehörige oder ein Angehöriger vorübergehend verhindert ist (z. B. durch Urlaub oder Krankheit), übernimmt die Pflegekasse die Kosten für eine Ersatzbetreuung. Diese Leistung kann zusätzlich zum Entlastungsbetrag genutzt werden.

Kombination mit Eigenfinanzierung

Selbstverständlich können Sie die Unterstützung auch durch eigene Mittel ergänzen, um mehr Stunden Betreuung oder Haushaltshilfe in Anspruch zu nehmen.

Bürozeiten

Wir sind zu den unten stehenden Zeiten telefonisch für Sie da. 

Außerhalb dieser Zeiten können Sie uns gerne eine Nachricht hinterlassen – wir melden uns schnellstmöglich bei Ihnen.

  • MoFr
    • 08:0017:00
  • SaSo
    • Geschlossen

Kontakt & Beratung

Sie haben Fragen zum Entlastungsbetrag oder zu bestimmten Leistungen?

Schreiben Sie uns doch gerne eine Nachricht über das Formular oder rufen Sie uns direkt an, wir berate Sie gerne persönlich und unverbindlich.

Concept Alltagshilfe

Telefon: 015567/529243

E-mail: concept.alltagshilfe@gmail.com

 

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